Das dementsprechend novellierte Kraftfahrgesetz tritt mit 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt die Ausrüstung mit Winterreifen von 1. November bis 15. April vor. Für den Handel wäre es jedoch zielführender, wenn die Winterreifenpflicht erst ab 1. Dezember gelten würde, denn aus Erfahrung wissen wir, dass die Umrüstquote im Oktober hauptsächlich vom Wetter abhängt. Ein milder Oktober könnte somit dazu führen, dass der Handel an seine Kapazitätsgrenzen stößt und Endverbraucher unnötig lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Für uns als Importeur stellt der Termin 1.11. einerseits eine logistische Herausforderung dar, auf der anderen Seite sehen wir darin auch eine Chance erneut unter Beweis zu stellen, dass unsere Logistik zu den besten in der Branche gehört!
Im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt wäre analog zur Winterreifenpflicht auch eine Sommerreifenpflicht notwendig, denn bekanntlich verlängert sich der Bremsweg von Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen erheblich. Und auch der Umwelt wäre gedient, da Winterreifen im Sommerbetrieb nachweislich einen höheren Verschleiß aufweisen als Sommerreifen.


